Sich sperren

Seit Inkrafttreten des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) haben Betroffene die Möglichkeit, sich für die meisten Glücksspielangebote sperren zu lassen. Angehörige können zudem Fremdsperren beantragen, um sich und pathologisch Spielende vor den Auswirkungen der Spielteilnahme zu schützen.

Hierzu wurde das deutschlandweite Sperrsystem OASIS eingerichtet. Hieran sind alle Lotteriegesellschaften, Spielbanken, Betreiber von Spielautomaten sowie staatlich konzessionierte Wettbüros und Anbieter von Online-Glücksspielen angeschlossen. Weitere Informationen zum Sperrsystem OASIS sind hier gesammelt.

Anbieter, die keine Erlaubnis zum Veranstalten von öffentlichem Glücksspiel haben, sind jedoch nicht an das Sperrsystem angeschlossen und bieten deswegen keine gute Sperrmöglichkeit. Das betrifft insbesondere Online-Glücksspielangebote ohne deutsche Konzession. Solche illegalen Angebote sollten Sie daher in jedem Fall meiden.

Selbstsperre

Eine Selbstsperre kann direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt werden. Das ist die Behörde, die für das Führen der zentralen Sperrdatei OASIS zuständig ist. Alternativ kann der Antrag auch beim Glücksspielbetreiber gestellt werden. Die Sperre gilt bundesweit und bei allen legalen Angeboten im Internet. Sie kann frühestens nach drei Monaten wieder aufgehoben werden.

Antrag herunterladen

Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt oder bei jedem registrierten Glücksspielanbieter ein.

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WICHTIG: Auf dieser Webseite können Sie sich nicht sperren lassen.

Wir, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), haben keinerlei Zugriff auf das Spielersperrsystem und können Sie deshalb weder sperren noch Ihre Sperre aufheben.

Fremdsperre

Liegt eine Glücksspielsucht oder Überschuldung vor, können Angehörige oder andere eine Fremdsperre beantragen. Die Notwendigkeit einer Sperre muss über aussagekräftige Dokumente, wie z.B. Kontoauszüge, nachgewiesen werden. Zudem wird die betroffene Person zu einer Stellungnahme aufgefordert. Danach wird entschieden, ob sie von den Glücksspielen ausgeschlossen wird.

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Sperrung für Online-Glücksspiele

Eine Spielersperre gilt auch für alle legalen Online-Glücksspielangebote. Ein Antrag auf Sperrung kann bei der zuständigen Behörde oder auf der Glücksspiel-Website gestellt werden.

Die Anbieter sind zudem dazu verpflichtet, einen „Notfallbutton“ zur Verfügung zu stellen. Mit Klick auf diesen Knopf können Sie sich sofort und ohne Umwege sperren lassen. Allerdings endet diese Sperre automatisch nach 24 Stunden. Wenn Sie sich wegen Ihrer Glücksspielteilnahme Sorgen machen, sollten Sie daher immer auch eine Selbstsperre beantragen.

Antrag herunterladen

Nicht konzessionierte Glücksspiel-Websites bieten meist keinen effektiven Spielerschutz. Nutzerinnen und Nutzer dieser Angebote müssen sich eigenständig den Zugang zu diesen Webseiten verwehren. Hierzu können beispielsweise die Kinderschutzfunktionen des Computers und Telefons verwendet werden. Sie verhindern unter anderem den Zugriff auf Glücksspielinhalte im Netz. Sie finden sie in den Geräteeinstellungen oder können sie als App laden.

Weitere Spielerschutzmaßnahmen

Bei Online-Glücksspielen wurden mit dem aktuellen Glücksspielstaatsvertrag weitere Schutzmaßnahmen eingeführt. So gilt nun ein zulässiger Höchsteinsatz von monatlich 1.000 €. Dies wird mithilfe einer zentralen „Limitdatei“ überprüft und gilt für alle konzessionierten Anbieter. Bedenken Sie jedoch, dass dieses Limit extrem hoch angesetzt ist. Daher sollten Sie sich beim Spielen hieran nicht orientieren.

Zur Stärkung des Spielerschutzes können Online-Glücksspiele - mit wenigen Ausnahmen - nicht parallel gespielt werden. Zudem ist eine Spielpause von 5 Minuten nötig, wenn der Anbieter gewechselt wird. Dies wird mithilfe einer zentralen „Aktivitätsdatei“ geprüft, an die alle Betreiber von Online-Glücksspielen angeschlossen sind.

Sperrung im Ausland

Viele Spielerinnen und Spieler, die in Grenzgebieten wohnen, nutzen Glücksspielangebote im jeweiligen Nachbarland. Besonders wenn eine Spielersperre in Deutschland vorliegt oder ausländische Anbieter mit attraktiven Konditionen locken, ist die Verlockung groß, dorthin auszuweichen. In diesem Fall kann es hilfreich sein, sich im betreffenden Nachbarland zu sperren. Auskünfte dazu geben folgende Adressen:

Niederlande:
Niederländische Glücksspielbehörde
Homepage: cruksregister.nl
E-Mail: info(at)kansspelautoriteit.nl

Luxemburg:
ZEV- Zenter fir exzessiivt Verhalen a Verhalenssucht
Homepage: www.zev.lu
E-Mail: info(at)ausgespillt.lu

Österreich:
Fachstelle Glücksspielsucht Österreich
Homepage: www.fachstelle-gluecksspielsucht.at
E-Mail: office(at)fachstelle-gluecksspielsucht.at

Schweiz:
Careplay - Hochschule Luzern Soziale Arbeit
Homepage: www.careplay.ch/
E-Mail: info(at)careplay.ch